FAQ
Häufig gestellte Fragen
Für einen Studienplatz im M.Sc. „Applied Health Informatics & Digital Medicine“ können Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist (01. Dezember bis 15. Juli) in RWTHonline bewerben. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung um einen Studienplatz und die Immatrikulation an der Hochschule zwei unterschiedliche Verfahren sind.
Sobald Ihre vollständigen Unterlagen bei uns eingegangen sind, werden sie von der wissenschaftlichen Leitung des Studiengangs geprüft. Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie an der Universität immatrikuliert werden. Mit der Immatrikulation erhalten Sie einen Studienplatz an der RWTH Aachen, d.h. Sie werden Student an der Hochschule.
Die Immatrikulation erfolgt über RWTHonline. Eine Liste der benötigten Unterlagen finden Sie nach Ihrer Zulassung in RWTHonline.
Für Ihre Bewerbung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Hochschulabschlusszeugnis und Transcript of records
- Lebenslauf (Curriculum Vitae, CV)
- Motivationsschreiben
- Nachweis über eine mindestens einjährige Berufserfahrung (bitte fassen Sie alle Ihre Referenzen in einer pdf-Datei zusammen)
- Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (Niveau B2)
- Alle Dokument sollten ins Deutsche oder Englische übersetzt sein
Eine ausreichende Beherrschung der englischen Sprache ist von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern nachzuweisen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer ausschließlich englischsprachigen Einrichtung erworben oder Englisch als Muttersprache erlernt haben. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation bzw. einen englischsprachigen akademischen Abschluss in Großbritannien, Irland, Australien, Neuseeland, Kanada oder den Vereinigten Staaten von Amerika erworben haben, sind vom Erbringen des Nachweises befreit.
Es werden folgende Nachweise anerkannt:
- Test of English as Foreign Language (TOEFL) „Internet-based” Test (IBT) mit einem Ergebnis von mindestens 90 Punkten,
- International Englisch Language Testing Systems (IELTS) Academic Test mit einem Ergebnis von mindestens 6.0,
- Cambridge Test – B2 First (vormals Cambridge English: First / FCE) mit einer Note von mindestens B,
- Cambridge Test – C1 Advanced (vormals Cambridge English: Advanced / CAE),
- Cambridge Test – C2 Proficiency (vormals Cambridge English: Proficiency / CPE),
- Pearson Test of English (PTE) Academic mit einem Ergebnis von mindestens 60 Punkten,
- UNIcert II oder höher,
- ein Zeugnis, das im Rahmen der in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschriebenen Schulbildung erworben wurde und das englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR)“ ausweist. Dieser Nachweis wird z. B. durch die Vorlage eines deutschen Abiturzeugnisses erbracht, aus dem ersichtlich ist, dass Englisch bis zum Ende der Qualifikationsphase 1 (Jahrgangsstufe 11 bei G8-Abitur, sonst Jahrgangsstufe 12) durchgängig belegt und mit mindestens ausreichenden Leistungen abgeschlossen wurde,
- Einstufungstestergebnis des Sprachenzentrums der RWTH mit dem Niveau B2.2.1 (vormals MK 7) oder höher. Dieser kann nur von eingeschriebenen Studierenden oder von Mitarbeitenden der RWTH oder des UKA absolviert werden.
Unser Programm erfordert eine mindestens 12-monatige Berufserfahrung (Vollzeit) zum Zeitpunkt der Einschreibung. Der Nachweis der Berufserfahrung muss die folgenden Informationen enthalten:
- Adresse und Stempel des Arbeitgebers
- Berufsbezeichnung
- Kurze Aufgabenbeschreibung
- Eintrittsdatum und ggf. Austrittsdatum (Dauer)
- Unterschrift eines Vorgesetzten oder der Personalabteilung
Bitte beachten Sie: Pflichtpratika, die Teil des Studiums sind, können nicht anerkannt werden.
Ein Transcript of Records ist eine Auflistung Ihrer akademischen Qualifikationen, einschließlich einer Liste aller Vorlesungen, Seminare, Kurse usw., die Sie besucht haben (aufgelistet für jedes Semester) mit den erworbenen Credits und Noten. Das Transcript of Records wird von Ihrer Hochschule ausgestellt und Absolventen erhalten es normalerweise zusammen mit ihrem Abschlusszeugnis.
Bei der Gestaltung des Motivationsschreiben sind keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass deutlich wird, warum Sie bei uns studieren wollen, welche Vorteile sich daraus für Sie ergeben und was Sie antreibt.
Der Studiengang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen eines Studiums der Medizin und Life Sciences sowie an Absolventinnen und Absolventen aus den Bereichen Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften.
Start Bewerbungsphase: Dezember
Bewerbungsfrist: 15. Juli
Frühbucherrabatt: 15. April
Stipendiumsbewerbung: 15. April
Überweisungen der Studiengebühren: individuell vertraglich vereinbart
Semesterbeitrag: einsehbar über RWTHonline
Bitte beachten Sie stets die aktuellen Informationen auf unserer Website. Änderungen sind uns vorbehalten.
Die Studiengebühren für den M.Sc. Applied Health Informatics betragen 26.600 EUR für vier Semester. Die Gebühren sind in 4 Raten à 6.650 EUR zu Beginn eines jeden Semesters zu zahlen. Stipendien oder andere Rabatte werden bei Bedarf individuell berücksichtigt.
Zusätzlich ist der RWTH-Semesterbeitrag zu Beginn eines jeden Semesters an die RWTH Aachen zu zahlen. Die Fristen und alle weiteren Informationen finden Sie in RWTHonline.
Der RWTH-Semesterbeitrag beläuft sich auf ca. 320 EUR und ist unabhängig von den Gebühren der RWTH International Academy.
Studierende, die an der RWTH Aachen immatrikuliert sind, müssen sich vor Beginn eines jeden Semesters durch Zahlung des Semesterbeitrags (zurück)melden. Das Studierendensekretariat verschickt zu Beginn der Rückmeldefrist sowie eine Woche vor Ablauf der Frist eine Erinnerungsmail mit allen notwendigen Informationen. Informationen über die Höhe des Studierendenschafts- und Sozialbeitrags, die Bankverbindung etc. finden Sie zu Beginn der Rückmeldefrist in RWTHonline.
Der Semesterbeitrag an der RWTH Aachen beinhaltet u.a. das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen, einem Teil Belgiens und einem Teil der Niederlande.
Die RTWH International Academy bietet unterschiedlich hoch dotierte Stipendien für verschiedene Zielgruppen an. Bis zum 15.04. können Sie sich hierfür bewerben. Darüber hinaus haben wir eine Übersicht verschiedener externer Stipendienpartner zusammengefasst. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen bei der Stipendienübersicht.
Die Einschreibung wird vom Studierendensekretariat bzw. International Office der RWTH finalisiert. Für die Einschreibung müssen Sie den Studienplatz online auf RWTHonline annehmen sowie die folgenden Dokumente online vorweisen:
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums
- Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Sprachnachweis(e)
- Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule mit Angabe der Fach,- Hochschul- und Urlaubssemester
- Krankenversicherungsnachweis
- Kopie des Passes
Eine Liste der einzureichenden Dokumente für die Einschreibung finden Sie nach Zulassung in RWTHonline.
Darüber hinaus müssen Sie den RWTH Semesterbeitrag überweisen.
Pro Semester gibt es 2-3 Präsenzphasen in Aachen, in denen die praktischen Inhalte des Studiums vermittelt werden. Das vierte Semester ist für die Masterarbeit reserviert, hier gibt es keine Präsenztage. Die Präsenzphasen finden an Wochentagen und Samstagen statt.
Die genauen Semestertermine geben wir rechtzeitig bekannt, damit Sie Ihre Anreise und Unterkunft planen können.
Zwischen den Präsenzphasen finden die Online-Kurse unter der Woche statt, in der Regel am Abend. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben und können sich noch ändern. Die Online-Kurse werden aufgezeichnet und als zeitversetzter Stream zur Verfügung gestellt.
Jede Person, die an der RWTH Aachen studiert, ist verpflichtet, einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zur Einschreibung nachzuweisen und diesen während des Studiums aufrecht zu erhalten. Ausgenommen von der gesetzlichen Versicherungspflicht sind Studierende ab dem 30. Lebensjahr.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt an der RWTH Aachen das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen. Studierende melden einer gesetzlichen Krankenkasse, an welcher Universität sie studieren und die Krankenkasse meldet diese Daten dann elektronisch an die RWTH.
Studierende aus der EU können Ihren europäischen Krankenkassennachweis per Mail an die Studiengangsorganisation schicken, die den Nachweis dann weiterleitet.
Studierende, die über 30 sind, senden ihren Reisepass per Mail an die Studiengangsorganisation, die diesen dann weiterleitet.
Studierende, die nicht aus der EU kommen und unter 30 sind, haben zwei Optionen.:
1) Studierende, die nur für die Präsenzphasen nach Deutschland reisen
Diese Studierenden müssen einen ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen und die Befreiung von der deutschen Versicherung beantragen.
Diese Befreiung kann online beantragt werden & wird dann geprüft.
Die Versicherung des Heimatlandes oder die internationale Krankenversicherung müssen folgende Voraussetzungen mitbringen:
- ambulante medizinische Behandlung
- stationäre Krankenhausbehandlung
- unbegrenzte Versicherungssumme (keine Höchstleistung)
Behandlungen im Zusammenhang mit einer bestehenden chronischen Krankheit oder übertragbaren Krankheiten sollten nicht ausgeschlossen werden.
Die Entscheidung, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, kann nicht rückgängig gemacht werden. Das bedeutet, dass privat Krankenversicherte nach der Entscheidung in der Regel nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können.
2) Studierende, die nach Deutschland ziehen wollen für das gesamte Studium
Diese Studierenden müssen sich bei einer öffentlichen oder privaten deutschen Krankenversicherung versichern.
Für mehr Informationen informieren Sie sich auch gerne direkt bei der RWTH.
Unser Masterprogramm ist von der RWTH Aachen University akkreditiert und hat einen Umfang von 90 Credit Points.
Ob das Programm in Ihrem Heimatland oder in dem Land, in dem Sie arbeiten, als Abschluss oder Weiterbildung anerkannt wird, müssen Sie selbstständig vorab prüfen.
Informationen lassen sich bspw. in den Weiterbildungsstatuten Ihrer jeweiligen Ärztekammer oder beim Bildungsministerium einholen.